| Startseite Aktuelles Termine Projekte Schulpflegschaft Förderverein Partnerschaften Galerie Pressespiegel Sport Vertretungsplan Kontakt Impressum Links |
Die Schulpflegschaft
Eltern sind die wichtigsten Partner der Schule. Das Erziehungsrecht der Eltern hat Verfassungsrang. Die Elternvertretungen sind ein wesentliches Bindeglied zwischen Elternhaus und Schule. Erziehung und Bildung sind nicht aufteilbar. Wir haben alle dasselbe Ziel vor Augen: das Wohl der Kinder. Wir wollen die Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern, Schule und den Partnern der Schule stärken. Wir brauchen den Mut zu einer Erziehung, die nicht nur Wissen, sondern auch Werte vermittelt. Grundsätzliches über die Elternmitwirkung an unserer Schule Das Recht der Eltern, durch ihre Vertretungen an der Gestaltung des Schulwesens mitzuwirken, hat einen hohen Stellenwert und ist in Nordrhein-Westfalen in der Landesverfassung verankert. Wie Mitwirkung im Einzelnen abläuft, regelt das Schulgesetz und hier vor allem der Teil über die Schulverfassung. Lehrkräfte, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler sollen in vertrauensvoller Zusammenarbeit an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mitwirken und dadurch die Eigenverantwortung in der Schule fördern. Zur vertrauensvollen Zusammenarbeit gehören der offene Austausch von Meinungen und Informationen, eine Kultur des Dialogs, der Respekt vor der Meinung anderer und der Wille zum Konsens. Nur so kann die Schulmitwirkung die Gestaltungskraft erlangen, die der Gesetzgeber beabsichtigt hat. Die Schulpflegschaft Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften und die von den Jahrgangsstufen gewählten Vertreterinnen und Vertreter. An den Sitzungen können auch ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter sowie zwei vom Schülerrat gewählte Schülerinnen und Schüler ab |
Klasse 7 mit beratender Stimme
teilnehmen. Die oder der Vorsitzende der Schulpflegschaft lädt zu den
Sitzungen ein und setzt die Tagesordnung fest.
Die Schulleiterin oder der Schulleiter soll beratend an den Sitzungen teilnehmen. Die Eltern können auch unter sich über die Bildungs- und Erziehungsarbeit beraten. Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und bis zu drei Stellvertreterinnen und Stellvertreter. Sie wählt außerdem die Elternvertretung für die Schulkonferenz und für die Fachkonferenzen. Durch einen Beschluss der Schulkonferenz kann die Zahl der Elternvertreter in den Fachkonferenzen erhöht werden. Die Elternvertreter, die in die Schulkonferenz gewählt werden, sind nicht an Weisungen der Schulpflegschaft gebunden. Es gibt kein imperatives Mandat. Gleichwohl sollten sie bei den Abstimmungen in der Schulkonferenz die Interessen der Eltern berücksichtigen. Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien. Die Schulpflegschaft ist daher ein geeignetes Diskussionsforum, um unterschiedliche Auffassungen und Interessen der Eltern abzustimmen. Informationen der Schulleitung können so über die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften an alle Eltern weitergegeben werden. Entscheidungen, die in der Schulkonferenz zu treffen sind, sollten vorher in der Schulpflegschaft besprochen und beraten werden. Die Schulpflegschaft kann auch eigene Anträge an die Schulkonferenz richten, über die dort abgestimmt wird. weiter >>> |
||||